Geschäftsordnung

Stadtteilbeirat Lohbrügge – Geschäftsordnung


Ziele und Aufgaben

lm Stadtteilbeirat Lohbrügge arbeiten Menschen zusammen, die in Lohbrügge wohnen, arbeiten oder sich für den Stadtteil interessieren. Der Stadtteilbeirat Lohbrügge diskutiert und empfiehlt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in Lohbrügge und entscheidet über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds, welche vom Bezirksamt Bergedorf zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist es Ziel der gemeinsamen Arbeit, die Situation der im Gebiet lebenden Menschen zu verbessern und den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das Stadtteilgeschehen zu vergrößern.

Dazu gehört zum Beispiel,

  • sich über Anregungen und Ideen, Forderungen und Probleme aus dem Stadtteil auszutauschen,
  • Selbst – und Nachbarschaftshilfe und Kontakte im Stadtteil zu fördern,
  • als Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger die Zusammenarbeit von Bewohnerinnen und Bewohnern, sozialen Einrichtungen, Wohnungsunternehmen, der Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu fördern,
  • die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern,
  • die Kommunikation und Vernetzung im Stadtteil aufrechtzuerhalten und zu verbessern,
  • das kulturelle Leben im Stadtteil zu unterstützen und
  • generationsübergreifende Jugend- und Altenhilfe, Völkerverständigung, Bildung, Gesundheit, Kunst und Kultur sowie Umweltschutz zu fördern.

Der Stadtteilbeirat ist unabhängig, überparteilich und wird vom Stadtteilverein Lohbrügge organisiert.

Mitgliedschaft

  1. Wer kann Mitglied werden? Bis zu 10 Bewohner/innen aus Lohbrügge, Vertreter von Einrichtungen, Wohnungsunternehmen und Gewerbetreibenden in Lohbrügge, Vertreter der in der Bezirksversammlung Bergedorf vertretenen Fraktionen sowie von Migrantenselbsthilfeorganisationen. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtteilbeirat ebenso wie
  2. über die Aufnahme neuer Mitglieder mit einfacher Mehrheit.
  3. Die bisher im Stadtteilbeirat Lohbrügge-Ost vertretenen Einrichtungen gemäß Punkt 1 sind Mitglied im Stadtteilbeirat Lohbrügge, ebenso der Stadtteilverein Lohbrügge.
  4. Die in Punkt 1 genannten Bewohner/innen werden jeweils in der 1. Sitzung des Jahres gewählt und sind dann für das laufende Jahr Mitglied.
  5. Institutionelle Mitglieder benennen ihre Vertreter und ggf. Ersatzvertreter namentlich.
  6. Mitglieder, die aufgrund ihres Verhaltens (z.B. durch Zugehörigkeit zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen) den Interessen des Stadtteilbeirates schaden, können durch einfachen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.

Abstimmungen /Beschlüsse

Alle Mitglieder des Stadtteilbeirates sind stimmberechtigt. Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse werden schriftlich festgehalten.

Verfügungsfonds

Die Bezirksversammlung Bergedorf stellt dem Stadtteilbeirat einen Verfügungsfonds über 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, der vom Stadtteilverein Lohbrügge verwaltet wird. Mit den Mitteln sollen Projekte gefördert werden, die den Zielen und Aufgaben des Stadtteilbeirates entsprechen.

Die Mittelvergabe durch den Stadtteilbeirat muss im Sinne des Vereinszwecks des Stadtteilvereins Lohbrügge erfolgen. Anträge sind schriftlich mit dem dazugehörigen Formular zu stellen. Pro Projekt dürfen höchstens 1.000 Euro bewilligt werden. Ausnahmen sind mit 2/3-Mehrheit zu beschließen.

Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projektes muss dem Stadtteilverein schriftlich unter Beifügung von Fotos berichtet werden. Diese Berichte finden sich dann auf der Homepage www.lohbruegge.de und ggf. in der Stadtteilzeitung. Zudem ist in der nächsten Sitzung nach Beendigung des Projektes persönlich im Stadtteilbeirat zu berichten.

Vorbereitung und Durchführung der Sitzung

Der Stadtteilverein Lohbrügge organisiert den Stadtteilbeirat und übernimmt dessen Vorsitz. Vorschläge für die Tagesordnung sind an den Stadtteilverein zu richten. Die Einladung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung per E-Mail. Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

Termine und Ort der Sitzungen

Die Sitzungen finden mindestens sechs Mal im Jahr statt, in der Regel jeweils am dritten Mittwoch des Monats um 18 Uhr im Haus brügge, Leuschnerstraße 86. Über die genauen Termine entscheidet der Stadtteilbeirat auf Vorschlag des Stadtteilvereins.

Beschlussfassung und Änderung der Geschäftsordnung

Der Stadtteilbeirat Lohbrügge gibt sich mit einfacher Mehrheit eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung muss den Zwecken des Stadtteilvereins Lohbrügge entsprechen. Änderungen dieser Geschäftsordnung müssen vom Stadtteilbeirat mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

Beschlossen/genehmigt: 05.04.2016

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