Verfügungsfonds

Die Bezirksversammlung Bergedorf stellt dem Stadtteilbeirat einen Verfügungsfonds über 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, der vom Stadtteilverein Lohbrügge verwaltet wird. Mit den Mitteln sollen Projekte gefördert werden, die den Zielen und Aufgaben des Stadtteilbeirates entsprechen.

Die Mittelvergabe durch den Stadtteilbeirat muss im Sinne des Vereinszwecks des Stadtteilvereins Lohbrügge erfolgen. Anträge sind schriftlich mit dem dazugehörigen Formular zu stellen und persönlich bei einer Sitzung des Stadtteilbeirat vorzustellen. Pro Projekt dürfen höchstens 1.000 Euro bewilligt werden. Ausnahmen sind mit 2/3-Mehrheit zu beschließen.

Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Projektes muss dem Stadtteilverein schriftlich unter Beifügung von Fotos berichtet werden. Diese Berichte werden dann entweder auf der Homepage www.Iohbruegge.de und / oder in der Stadtteilzeitung veröffentlicht. Zudem ist in der nächsten Sitzung nach Beendigung des Projektes persönlich im Stadtteilbeirat zu berichten.

Den Antrag an den Verfügungsfonds können Sie hier herunterladen – klick auf den Antrag –  und online ausfüllen, ausdrucken  oder speichern.

 

Antrag Verfügungsfonds Lohbrügge

Antrag an den Verfügungsfonds Lohbrügge

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